VG Bild-Kunst, das haben die meisten schon mal gehört. Aber was macht die eigentlich, diese Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst? Folgende Vermutungen wurden geäußert:
- Sie treibt bei den Kunden unbezahlte Forderungen ein.
Leider nicht. - Sie ist die GEMA der Bildautoren.
Das geht, wenn man eine sehr schnelle Erklärung für Laien braucht. - Sie nimmt vornehmlich gesetzliche Vergütungsansprüche wahr, die
die Urheber selber gar nicht geltend machen können.
Klingt gut, gleich mehr dazu, bitte weiterlesen. - Keine Ahnung.
In dem Fall bitte ebenfalls weiterlesen.
Die drei. Unsere Verwertungsgesellschaften und was sie unterscheidet
2020 gibt es drei Verwertungsgesellschaften in Deutschland: die GEMA für Musik (944,3 Mio. €), die VG-Wort (209,9 Mio. €) und die VG Bild-Kunst (109,7 Mio. €). Die Zahlen in Klammern geben an, wieviel Geld die jeweilige Gesellschaft 2020 verwaltet hat.
Ihr seht, die GEMA ist mit Abstand die größte. Aber: Viele Menschen aus der Musikbranche müssen in der GEMA sein, da sie ja zum Beispiel nicht beim Radio anrufen können, um nicht gespielt zu werden. Verträge mit der VG Wort und die VG Bild-Kunst sind freiwillig.
Eine weitere Angabe, die interessant ist: Wie hoch ist beim verwalteten Geld der Anteil der gesetzlichen Vergütung? Mit gesetzlicher Vergütung ist vor allem die Abgabe für die Privatkopie gemeint, also für das Kopieren eines Werks für private Zwecke. Hier liegt der Anteil bei der VG Bild-Kunst mit über 62% am höchsten.
Der Sinn: durch die private Kopie zusätzlich Geld verdienen
Eingenommen wird das Geld von den Herstellern, die das Kopieren möglich machen. Man kann sagen, dass seit Erfindung des Tonbands urheberrechtlich relevante Vervielfältigung entstehen. Es kamen Fotokopierer und Musikkassetten hinzu, später CDs, USB-Sticks und Computer. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Abgaben, die die Hersteller dieser Medien zahlen, über die Verwertungsgesellschaften möglichst gerecht verteilt werden.
Das ist der Grundgedanke der Privatkopieabgabe.
Um aber Gerechtigkeit herstellen zu können, muss man wissen, wie stark Werke genutzt worden sind. Bei Musikstücken und Filmen ist das relativ einfach, hier lässt sich einzeln zählen, wie oft sie gespielt worden sind. Und die Nutzung von Text lässt sich über die ISBN erfassen. Bei Bildern ist eine Annährung über die Honorarmeldungen möglich.
Das gilt vor allem für Mitglieder der Berufsgruppe II »Bild«. Zu ihnen gehören zum Beispiel Fotografen, Bildjournalisten, Grafiker, Illustratoren, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner – also die meisten von euch. Für die Berufsgruppen 1 »Kunst« und III »Film« gelten für das Melden von Werken zum Teil andere Regeln.
Was kostet das? Und wie sind die Bedingungen?
Die VG Wort-Bild zu nutzen, kostet: nichts. Übrigens auch den Auftraggeber nicht, falls jemandem kurz die Künstlersozialkasse durch den Kopf schießen sollte.
Und die einzige Bedingung ist: Wer einreicht, muss Bildautor sein; in der Regel müssen Urheberrechte entstehen. Im Einzelfall können auch Werke, die nach dem Urheberrecht nicht geschützt sind, bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden, wenn sie eine hohe Eigenständigkeit haben. Die AGD und auch die VG Kunst-Bild selbst können euch hier beraten. Unabhängig davon gilt grundsätzlich: Es können nur Urheber melden, also zum Beispiel nicht eine GmbH. Für Verlage gelten Ausnahmen.
Die Verteilung des Geldes
Ob ihr an der Ausschüttung für die Privatkopie noch einmal gutes Geld verdient, hängt unter anderem vom Verteilungsplan ab, von eurer Meldung und eurem Glück. Der Reihe nach.
Die bereits erwähnten Hersteller von Geräten zahlen an die VG Bild-Kunst, und die verteilt das Geld an alle Urheber, die mit ihr einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben. Zu dem Vertrag später mehr.
Wie die Verteilung ausfällt, entscheidet sich nach dem Verteilungsplan, einer Art Regelwerk, das die VG Bild-Kunst aufstellt. 2020 verteilte sie für die Berufsgruppe II ca. 11 Mio. €, für alle Berufsgruppen zusammen über 20 Mio. € Privatkopieabgaben. Die eingenommene Summe ist jedes Jahr anders, ebenso die Zahl der Urheber. Die Anzahl der Urheber und die Höhe der Honorare, die sie melden, bestimmt die prozentuale Aufteilung der Gesamtsumme. Hier kommt der erwähnte Faktor »Glück« in Spiel, denn je nach eingezahlter Summe und Anzahl der Urheber kann die Höhe der Ausschüttung von Jahr zu Jahr stark variieren.
Die Geldsumme, die dem Prozentsatz entspricht, wird abschließend durch Faktoren angepasst; die Summe wird mit dem jeweils gültigen Faktor multipliziert. Diese Faktoren haben sich im Laufe der Jahre immer wieder verändert.
bis 2010 galt für Bilder in
Zeitungen und Zeitschriften
Beteiligung mit dem Faktor
- grundsätzlich: 1,00
- ausschließlich werblich genutzte Bilder: 0,05
Grundgedanke: Die Werbefotografen verdienen sowieso besser und die Bilder werden viel seltener kopiert.
2013
Es gab den Wunsch, das System anzupassen, zum Beispiel für Fälle, die in der Nutzung zwischen redaktionell und werblich liegen. Gedacht war dabei vor allem an Stockfotos bzw. Symbolfotos. Es kam dann zu dieser Stufung:
Periodika
- ausschließlich redaktionell: 1,25
- überwiegend redaktionell: 0,75
- überwiegend werblich: 0,25
- ausschließlich werblich: 0,05
Doch auch das bildet in digitalen Zeiten die Realität nicht ab. Stockfotos zum Beispiel werden wesentlich häufiger heruntergeladen, also kopiert, als reine Pressefotos. Und so stießen Jan-Peter Wahlmann, zweiter Vorsitzender der AGD und Mitglied im Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst und Alexander Koch, Justitiar der AGD und Stellvertreter im Verwaltungsrat der AGD eine erneute Veränderung an.
2018
23 Auftraggeber-Kategorien: analog / digital
- Presse-Verlage: 1,00 / 1,20
- …
- Vereine etc.: 0,25 / 1,20
- Private Websites: 1,00 / 1,00
- Stockbildagentur: 0,75 / 1,00
- Werbeagenturen: 0,05 / 1,00
Buch, Honorar, Einzelbild – es gibt eine Hierarchie
Für Meldungen stellt die VG Bild-Kunst Formulare bereit, analog und digital. Hier gebt ihr die Auftraggeber-Kategorie an und euer Honorar – völlig unabhängig davon, für welche Art von Werk ihr es bekommen habt. Es zählt dabei nur das Honorar, auf das Nutzungsrechte anfallen, nicht das für Reinzeichnungen, Korrekturen oder die Models beim Shooting. Wer auf seinen Rechnungen die Nutzungsrechte nicht ausweist, kann den richtigen Honoraranteil mit Hilfe des VTV Design rückwärts errechnen.
Wer ein Buchcover oder ein Buch gestaltet hat, sollte eher das anstelle des Honorars melden. Ausschüttungen für Privatkopien gibt es für Bücher nicht nur in einem Jahr, sondern fünf Jahre lang, und auch wenn die Ausschüttung von Jahr zu Jahr sinkt, ist die Summe höher als bei Honorarmeldungen.
Meldungen für Einzelbilder macht ihr für Bilder auf der eigenen Website, oder für eine Websites, für die ihr kein Geld bekommen habt, zum Beispiel weil sie pro bono entstanden sind. Einzelbilder bringen eher wenig. Die VG Bild-Kunst legt hier ein Honorar von 100 € für die Kalkulation zu Grunde. Maximal 200 Einzelbild-Meldungen pro Jahr sind möglich.
Sämtliche Meldungen macht ihr bis zum 30. Juni 2022.
(für Honorare, das in 2021 eingegangen sind)
Meldeformulare und Merkblätter
Solltet ihr Fragen zu den Meldungen haben, stellt ihr sie am besten bis Mai. Danach können sie meist nicht mehr bearbeitet werden.
Welche Designbereiche sind geschützt, was kann gemeldet werden?
Hier ein Überblick, der schwerpunktmäßig die Mitglieder der AGD im Blick hat.
Geschützt ist:
- Fotografie: immer
- Grafik-, Kommunikations- und Mediendesign: fallweise
- Illustration: immer
- Industriedesign: nicht
- Messedesign: fallweise
- Mode-, Produkt- und Textildesign: selten, aber möglich
Ein gutes Entscheidungskriterium, wenn ihr bei einem Werk nicht sicher seid, ob ihr es melden könnt oder nicht: Kann es kopiert werden, und wie wahrscheinlich ist das? Zum Beispiel: Ein Buch kann mittels Fotokopierer kopiert werden, und das passiert auch. Eine gedruckte Broschüre, die von der Messe mitgenommen wurde, kopiert eher niemand. Steht die Broschüre als PDF auf der Website, ist die Wahrscheinlichkeit hingegen hoch, dass Nutzer sie herunterladen, weiterleiten, ausdrucken.
Neue Zeiten: Plattformen im Wahrnehmungsvertrag
Damit ihr überhaupt Ausschüttungen für Privatkopien bekommen könnt, müsst ihr mit der VG Bild-Kunst einen Wahrnehmungsvertrag schließen. Nur dann darf sie eure Rechte bei den Geräteherstellern vertreten und für euch Geld einnehmen. Das ist nicht neu.
Neu ist, dass sie es jetzt auch bei dem Social-Media-Plattformen tut.
Bisher war es so: Ein Designer hat etwas entworfen und findet das Werk auf einer Social Media Plattform wieder. Hochgespielt von Unbekannt. Theoretisch hatte der Designer jetzt einen Einspruch gegen den Nutzer – der sich aber gegenüber Unbekannten naturgemäß schlecht durchsetzen lässt. Die Plattformen zogen sich aus der Verantwortung, weil sie ja von einem Rechtsbruch nichts gewusst hatten. Aber sie profitierten vom Traffic.
Die neue Vereinbarung sieht Folgendes vor: Die Social-Media-Plattformen zahlen Geld an die VG Bild-Kunst, diese wiederum verteilt es an die Designer. Die Betroffenen gehen im Gegenzug nicht persönlich gegen die Nutzer oder Plattformen hervor.
Deshalb gibt es jetzt einen neuen Wahrnehmungsvertrag zwischen euch und der VG Bild-Kunst.
Mehr dazu demnächst im Designerwissen oder im Webinar VG Bild-Kunst | Der neue Wahrnehmungsvertrag.
Nicht zuletzt: Die VG Bild-Kunst unterstützt Kreativ-Projekte
Die VG Bild-Kunst hat zwei Stiftungen
- die Stiftung Sozialwerk
Sie hat in der Berufsgruppe II im Jahr 2020 ungefähr 287.000 Euro ausgeschüttet. Das Geld ging hauptsächlich an Sozialfälle. - die Stiftung Kulturwerk
Diese Stiftung schüttete in der Berufsgruppe II 2020 ungefähr 414.000 Euro aus. Hier kann man einzelne Förderungen beantragen, es gibt pro Projekt max. 8.000 Euro. Im Sonderfonds Publikationen ist die Fördersumme abhängig vom Gesamtvolumen der Publikation. Und auch offene Entwicklungsvorhaben wie die Erschließung, Entwicklung und Vertiefung neuer eigene Ideen und künstlerischer Ansätze sind mit bis zu 2.400 Euro förderfähig.
Genaueres lest ihr hier.
Viel Erfolg!
Nach einem Webinar von Alexander Koch (AGD-Justiziar / koch@agd.de)
Christina Sahr 6. April 2022