Worum es in der Praxis geht
Für Konkurrenz- und Trendanalysen greifen Designer:innen oft auf Startseiten-Screenshots, interne Moodboards und automatisierte Auswertungen zurück. Besonders im Hochschulbereich entstehen daraus Empfehlungen für Logos und Erscheinungsbilder. Rechtlich sind dabei drei Ebenen zu beachten: Datenschutz, Urheber- und Markenrecht sowie die Spielregeln der eingesetzten Werkzeuge.
Datenschutz als Fundament
Wenn ihr Startseiten erfasst, verarbeitet ihr möglicherweise personenbezogene Daten, etwa Namen, Gesichter oder Kontaktinformationen, die zufällig im Screenshot sichtbar sind. Für interne Analysen ist die tragfähige Rechtsgrundlage in der Regel das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dieses Interesse solltet ihr kurz dokumentieren und gegen die Betroffeneninteressen abwägen. Dazu gehört, den Zweck klar zu benennen, die Datenmenge gering zu halten und Löschfristen festzulegen. In der Praxis bewährt es sich, nur die tatsächlich benötigten Bildausschnitte zu sichern, sensible Bereiche vor dem Upload zu verpixeln und Arbeitskopien nach Abschluss der Auswertung zu entfernen.
TDM-Schranke: automatisiert ja, aber mit Opt-out
Urheberrechtlich hilft die Text-und-Datenmining-Schranke (§ 44b UrhG). Sie erlaubt automatisierte Analysen rechtmäßig zugänglicher Inhalte, einschließlich der dafür notwendigen Vervielfältigungen. Die Bedingung: Etwaige Opt-out-Hinweise der Rechteinhaber sind zu respektieren, und temporäre Kopien sind zu löschen, wenn der Zweck erreicht ist. Wichtig ist außerdem, keinen gesperrten Zugang zu umgehen. Für klassische Webseitenanalysen im Designkontext bedeutet das: Rechtmäßiger Zugang, Opt-out prüfen, flüchtige Kopien nur so lange wie nötig.
Marken und Zitate richtig einordnen
Logos sind regelmäßig markenrechtlich geschützt. Für die rein interne Analyse und Mustererkennung ist ihre Nutzung unkritisch. Sollen Beispiele öffentlich gezeigt werden – etwa in Pitches oder auf der eigenen Website – greift nur ausnahmsweise das Zitatrecht, das eine erkennbare inhaltliche Auseinandersetzung und eine Quellenangabe verlangt. In allen anderen Fällen empfiehlt es sich, externe Darstellungen zu abstrahieren, also nicht die Marke selbst, sondern Gestaltungsprinzipien zu zeigen.
Logoanalysen für Auftraggeber:innen
Wer aus vielen Logos von Wettbewerber:innen seiner Kund:innen Empfehlungen ableitet, verfolgt kein Nachahmen einzelner Zeichen, sondern die Übersetzung beobachteter Prinzipien: Kontrast, Typografie, Formensprache, Systematik. Das schützt sowohl vor Verwechslungsgefahr als auch vor Schutzrechtskollisionen. Für die Projektakte genügen oft wenige Sätze: Zweck der Analyse, Quelle der Screenshots, Datum, Opt-out-Prüfung, Löschtermin.
Ergebnis
Webseitenanalyse – manuell oder KI-gestützt – ist möglich und sinnvoll, wenn DSGVO-Vorgaben umgesetzt, TDM-Opt-outs beachtet und fremde Marken nur intern eingesetzt werden. Wer Prinzipien statt Vorlagen übernimmt, bewegt sich sicherer und schafft zugleich bessere, eigenständige Empfehlungen.