Ja, die Regelungen der neuen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) gelten grundsätzlich auch für Anbieter:innen auf Plattformen wie Etsy, wenn sie in der EU tätig sind oder Verbraucher:innen in der EU gezielt ansprechen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die auf Anbieter:innen auf Plattformen wie Etsy zutreffen könnten:
Wer gilt als Anbieter:in auf Etsy?
- Verkäufer:innen auf Etsy, die Produkte an Verbraucher:innen in der EU anbieten, gelten in der Regel als Wirtschaftsakteur:innen im Sinne der GPSR (z. B. Hersteller:innen, Händler:innen oder Importeure).
- Etsy u.a. selbst fallen als Online-Marktplatz wahrscheinlich unter die Verordnung und sind ebenfalls verpflichtet, bestimmte Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.
Was müssen Verkäufer:innen auf Online-Marktplätzen beachten?
Verkäufer:innen auf Online-Marktplätzen, die Produkte innerhalb der EU vertreiben, müssen die produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen der GPSR erfüllen. Dazu gehören:
- Kennzeichnungspflichten:
- Angabe des Namens, der Adresse und ggf. einer E-Mail-Adresse des:der Hersteller:in.
- Bei nicht in der EU ansässigen Hersteller:innen: Angaben zu einem:r in der EU ansässigen Verantwortlichen.
- Sicherheitsinformationen:
- Bereitstellung von Warnhinweisen oder Gebrauchsanleitungen, wenn erforderlich.
- Produktidentifikation:
- Klare und eindeutige Kennzeichnung des Produkts, z. B. Serien- oder Modellnummern.
- Sichere Produkte:
- Produkte müssen den erweiterten Sicherheitskriterien entsprechen, z. B. Cybersicherheitsaspekte berücksichtigen und für gefährdete Verbrauchergruppen (z. B. Kinder) sicher sein.
Welche Verantwortung haben Etsy & Co. als Plattformen?
Als Betreiber eines Online-Marktplatzes haben sie laut GPSR Pflichten, die darauf abzielen, die Produktsicherheit zu erhöhen:
- Bereitstellung einer Kontaktstelle für Behörden und Verbraucher:innen.
- Kooperation mit Behörden bei Rückrufen oder anderen Sicherheitsfragen.
- Sicherstellen, dass Anbieter:innen auf der Plattform die erforderlichen Informationen bereitstellen (z. B. Herstellerangaben und Warnhinweise).
Was passiert bei Verstößen?
- Verkäufer:innen können für Verstöße gegen die Produktsicherheitsanforderungen haftbar gemacht werden. Beispielsweise könnten unsichere Produkte vom Markt genommen werden oder Bußgelder drohen.
- Die Plattformen selbst könnten verpflichtet sein, Produkte oder Anbieter:innen zu sperren, die gegen die Verordnung verstoßen.
Anbieter:innen auf Plattformen wie Etsy sind von der GPSR betroffen, wenn sie Verbraucher:innen in der EU bedienen. Verkäufer:innen sollten ihre Produkte und Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen einhalten. Die Plattformen haben ebenfalls Pflichten, die die Umsetzung der GPSR unterstützen.