Die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) gilt in erster Linie für physische und digitale Verbraucherprodukte, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Im Zusammenhang mit dem Lizenzgeschäft könnte die GPSR in bestimmten Szenarien relevant sein, allerdings gibt es Einschränkungen. Hier ist ein Überblick:
Relevanz der GPSR für das Lizenzgeschäft
Lizenzierte digitale Produkte
- Wenn die lizenzierten Illustrationen oder Designs in Form von digitaler Software oder Produkten bereitgestellt werden (z. B. in Apps, Software, Websites), könnte die GPSR anwendbar sein, sofern diese Produkte unter »Verbraucherprodukte« fallen.
- Die Verordnung berücksichtigt Stand-alone-Software, sofern sie Teil eines physischen Produkts oder direkt an Verbraucher:innen adressiert ist und sicherheitsrelevante Aspekte betroffen sind (z. B. Cybersicherheit, Fehlfunktionen).
Lizenzierung von Designs für physische Produkte
Wenn ein Design oder eine Illustration auf ein physisches Produkt angewendet wird (z. B. Textilien, Spielzeug, Verpackungen), könnte der:die Hersteller:in des Endprodukts von den Anforderungen der GPSR betroffen sein. Als reine:r Lizenzgeber:in wärst du in diesem Fall jedoch nicht unmittelbar betroffen, da du keine Verantwortung für die Produktsicherheit trägst.
Direkte Auswirkungen auf Lizenzgeber:innen
Als Lizenzgeber:in, der:die Illustrationen oder Designs zur Nutzung bereitstellt, bist du in der Regel kein:e Wirtschaftsakteur:in im Sinne der GPSR, da du selbst kein physisches Produkt in Verkehr bringst oder an Verbraucher:innen vertreibst. Deine Hauptrolle beschränkt sich auf die Bereitstellung geistigen Eigentums.
Ausnahmen könnten auftreten, wenn:
- du neben der Lizenzierung auch für die Produktion oder Vermarktung eines physischen Produkts verantwortlich bist.
- du das Design oder die Illustration für ein Produkt lieferst, das Sicherheitsrisiken birgt (z. B. Designs, die Verbraucher:innen täuschen könnten, wie ein Design, das ein Produkt wie essbare Lebensmittel erscheinen lässt).
Indirekte Auswirkungen
Auch wenn du als Lizenzgeber:in nicht direkt betroffen bist, können Lizenznehmer:innen von der GPSR beeinflusst sein, insbesondere bei:
- Verantwortung für die Sicherheit des Endprodukts: Lizenznehmer:innen, die deine Designs auf physischen Produkten anwenden, müssen sicherstellen, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
- Verwendung in digitalen Produkten: Lizenznehmer:innen können bei Software oder digitalen Anwendungen sicherheitsrelevante Anforderungen berücksichtigen müssen, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit.
In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, vertraglich festzulegen, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Produktsicherheitsanforderungen bei dem:der Lizenznehmer:in liegt.
Was solltest du beachten?
- Klarheit in Lizenzverträgen:
- Stelle sicher, dass du keine Verantwortung für die Produktsicherheit übernimmst, es sei denn, du bist aktiv an der Herstellung beteiligt.
- Kläre, dass der:die Lizenznehmer:in für die Einhaltung relevanter Sicherheitsstandards verantwortlich ist.
- Zusammenarbeit mit Lizenznehmer:innen:
- Informiere Lizenznehmer:innen über mögliche Sicherheitsrisiken, wenn deine Designs oder Illustrationen spezifische Anforderungen (z. B. bei Produkten für Kinder) beeinflussen könnten.
- Beobachte regulatorische Entwicklungen:
- Da die GPSR auch digitale Produkte zunehmend in den Fokus rückt, könnten zukünftige Klarstellungen oder Ergänzungen der Verordnung Auswirkungen auf das Lizenzgeschäft haben.
Die GPSR betrifft in erster Linie die Sicherheit von physischen und digitalen Verbraucherprodukten. Im Lizenzgeschäft bist du als reine:r Lizenzgeber:in in der Regel nicht direkt betroffen, es sei denn, deine Designs oder Illustrationen beeinflussen die Sicherheit von Endprodukten. Klare vertragliche Regelungen und die Zusammenarbeit mit Lizenznehmer:innen sind essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren.