Wichtige Neuerungen für die Produktkonformität
Die allgemeinen Vorschriften zur Produktsicherheit haben jüngst eine der größten Reformen seit der Einführung des New Legislative Framework (NLF) erlebt. Mit der neuen Verordnung (EU) 2023/988, der sogenannten General Product Safety Regulation (GPSR), ersetzt die EU die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk. Ziel dieser Modernisierung ist es, auf die Digitalisierung von Produkten und die Herausforderungen neuer Geschäftsmodelle zu reagieren.
Die GPSR betrifft alle Akteure der EU-Wirtschaft und Betreiber von Online-Marktplätzen, die Verbraucherprodukte anbieten. Sie bringt umfassende Änderungen im Produktsicherheitsrecht mit sich und wird die Diskussionen im Produktrecht stark beeinflussen – auch in Bereichen, die bisher weniger im Fokus standen, wie B2B-Produkte.
Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Die Verordnung ist seit dem 12. Juni 2023 in Kraft und seit dem 13. Dezember 2024 anwendbar. Dank ihres Charakters als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten, ohne dass nationale Umsetzungsgesetze erforderlich sind.
Wer ist betroffen?
Die GPSR richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die Produkte in der EU herstellen, einführen, vertreiben oder verkaufen. Neu in den Geltungsbereich aufgenommen wurden Fulfillment-Dienstleister und Anbieter von Online-Marktplätzen, die nun spezifische Pflichten in Bezug auf Produktsicherheit erfüllen müssen.
Welche Produkte fallen unter die Verordnung?
Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, soweit keine spezifischen unionsrechtlichen Sicherheitsvorschriften bestehen. Auch Produkte, die zwar nicht speziell für Verbraucher konzipiert sind, jedoch wahrscheinlich von diesen genutzt werden, sind eingeschlossen. Offene Fragen betreffen »Stand-alone«-Software, deren Einordnung als Produkt noch unklar bleibt.
Wichtige Änderungen im Überblick
- Erweiterung des Anwendungsbereichs:
Fulfillment-Dienstleister und Betreiber von Online-Marktplätzen gelten künftig als Akteure mit spezifischen Sicherheitsverpflichtungen. - Frühzeitiger Geltungsbeginn:
Pflichten aus der GPSR greifen bereits beim Inverkehrbringen, z. B. wenn ein Produkt online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten wird. - Besondere Anforderungen im Online-Handel:
Hersteller und Händler müssen bereits beim Angebot detaillierte Informationen wie Herstellerkennzeichnung und Sicherheitswarnungen bereitstellen. Anbieter von Online-Marktplätzen haben zusätzliche Verpflichtungen, darunter die Einrichtung von Kontaktstellen und Kooperationspflichten mit Behörden. - Neue Bewertungskriterien für Produktsicherheit:
Neben klassischen Risiken müssen Akteure Cybersicherheitsaspekte, Auswirkungen anderer Produkte und Risiken für besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppen berücksichtigen. - Strengere Rückrufvorschriften:
Rückrufmaßnahmen müssen klar kommuniziert und umfassend dokumentiert werden. Alle betroffenen Verbraucher sind direkt zu informieren, und Rückrufanzeigen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. - Recht auf Abhilfe:
Bei unsicheren Produkten sind betroffene Verbraucher zu entschädigen – entweder durch Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises.
Was Designer:innen jetzt tun sollten
Designer:innen sollten ihre internen Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen und die GPSR in ihren Workflow integrieren. Sofern sie ihre Arbeit(en) auf Plattformen wie Etsy anbieten, sollten sie auf jeden Fall hier weiterlesen.