Die Kreativbranchen müssen sich seit Herbst 2016 mit einer Reformierung des Urheberrechts beschäftigen und werden regelmäßig für Konsultationen herangezogen. Die AGD beteiligte sich bereits im August dieses Jahres und hat nun am 06.11.2020 eine weitere Stellungnahme eingebracht.
Zur aktuellen Stellungnahme
Das Bundesjustizministerium legt die Latte höher, indem es nun zwei Gesetzespakete zusammengelegt hat (157 Seiten) und Rückmeldungen in noch kürzerer Zeit, nämlich innerhalb von 3 Wochen, anforderte. Vor diesem Hintergrund hat sich die AGD auf die Beantwortung der vom Ministerium aufgeworfenen 7 Fragen konzentriert, weil es in diesen Themenbereichen eine gewisse Beweglichkeit signalisiert.
Mit der Stellungnahme hält die AGD an der Kritik an der vom Ministerium vorgeschlagenen allgemeinen Pastiche-Schranke fest. Hiernach soll man fremde Werke bereits in leicht abgeänderter Form nutzen können, wenn hierdurch eine Wertschätzung oder eine Ehrerbietung zum Ausdruck gebracht wird. Weil diese vagen Voraussetzungen auch eine Tür für Trittbrettfahrer aufstößt, hält die AGD an einer Streichung der vorgeschlagenen Norm fest.
Neben weiteren Punkten weist die AGD bei den Plattformnutzungen darauf hin, dass das gesondert vorgeschlagene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) zu sehr auf eine Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften setzt. Wegen der Freistellung von Bilddateien, die die Grenze von 250 KB unterschreiten, spricht sich die AGD weiterhin für eine komplette Streichung der Bagatellschranke aus.
Wie geht´s weiter
Das Bundesjustizministerium macht ziemlich Dampf und will noch vor Weihnachten einen vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf beim Bundestag einreichen. Die Zeit ist knapp, weil das parlamentarische Verfahren bis Juni 2021 abgeschlossen sein muss.