Wenn die Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen

Im Herbst 2020 haben die Berufsgenossenschaften, also die Versicherungen, die bei Arbeits- und Wegeunfällen einspringen, ihre so genannten Gefahrklassen neu definiert … und damit ggf. auch die Höhe der für sie fälligen Beiträge.

Tatsächlich haben wir in der täglichen Beratung vermehrt Anfragen zu Sinn und Notwendigkeit von Berufsgenossenschaften für selbstständige Designer ohne Angestellte erhalten. Und wenn dies bejaht werden musste, Fragen zu der für sie richtigen BG. Das nehmen wir zum Anlass für einen kleinen Text, der einen Überblick verschaffen und Entscheidungshilfe sein soll.

Versicherungspflicht für Selbstständige?

Unabhängig von der jeweiligen Berufsgenossenschaft besteht für selbstständige Designer ohne Angestellte in jedem Fall eine Meldepflicht. Die Chancen stehen jedoch nicht schlecht, dass man in den Genuss einer Beitragsfreiheit gelangt, solange man allein bleibt. Insofern besteht kein Grund, Schreiben von Berufsgenossenschaften zu ignorieren. Im Gegenteil: Passiert wirklich einmal ein Arbeitsunfall, kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass sich die Krankenversicherung für nicht zuständig erklärt und die Betroffenen auf den Kosten sitzen bleiben. 

Ah, und welche dann?

Das hängt von der eigenen Tätigkeit ab. Prinzipiell kommen zwei Berufsgenossenschaften für Designer in Frage:

Als Orientierung kann Aussagen der BGn zufolge gelten:

Wer als Designer am Schreibtisch arbeitet, sollte Mitglied der VBG werden, wer darüber hinaus auch Druckarbeiten übernimmt und damit an gefährlichen Druckmaschinen arbeitet, gehört eher zur BG ETEM. Dazu lohnt sich ein Blick in die Gefahrtarife der VBG und der BG ETEM. Wer sich unsicher ist, kann sich unbürokratisch telefonisch an seine/ihre aktuelle oder künftig gewünschte BG wenden und eine Zuständigkeitsprüfung beantragen. Sie wird ergeben, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist. Hilfreich ist dafür, die eigene Mitgliedsnummer und Betriebsnummer bei der BG gut sichtbar beim Telefonat dabei zu haben.

Warum kann sich das lohnen?

Die ab 2021 geltende Gefahrklasseneinstufung hat zur Folge, dass in der BG ETEM versicherte Designer mit steigenden Beiträgen rechnen müssen, die unter Umständen dreimal so hoch sein können wie bisher. Grund: Die Gefahr, in der Druckmaschine Finger zu verletzen oder gar einzubüßen. Daher kann für die betreffenden Designer ein Wechsel in die bzw. Versicherung in der VBG sinnvoll sein. Auf wen das zutrifft und auf wen eher nicht, kann ein Gespräch mit der BG ergeben.

Was passiert bei einem Wechsel mit meinen bisherigen Beiträgen?

Die Berufsgenossenschaften basieren auf dem solidarischen Prinzip. Das heißt, mit meinen gezahlten Beiträgen spare ich nicht irgendeine Anwartschaft an oder ähnliches. Daher ist ein Wechsel in eine andere BG unproblematisch und nicht mit irgendwelchen Nachteilen aufgrund anderswo gezahlter Beiträge verbunden.