Finanzamt
Als Designer sind Sie meist freiberuflich selbstständig. Dann reicht es, dem Finanzamt eine formlose Mitteilung über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als freiberufliche/r Designer/in zu schicken. Gegebenenfalls beantragen Sie eine Umsatzsteuer-ID.
Künstlersozialkasse (KSK)
Bei der Künstlersozialkasse (KSK) stellen Sie anschließend den Antrag zur Prüfung Ihrer Versicherungspflicht.
Berufsgenossenschaft
Melden Sie sich bei einer Berufsgenossenschaft zwecks betrieblicher Unfallversicherung an: die BG ETEM ist eine Pflichtversicherung für selbstständige Grafik- und Fotodesigner, alle anderen können sich in der VBG freiwillig versichern lassen. Die wichtigsten Informationen finden Sie in unseren Praxistipps für Designer.