Werfen wir einen Blick in Designers Horrorkabinett: Der nach der Druckfreigabe verursachte Tippfehler, der auf der Titelseite erscheint. Das falsch platzierte Foto im gedruckten Katalog. Ein Fehler in der Druckvorstufe, zum Beispiel das Aufmacherbild im falschen Farbraum. Das bei der Drucküberwachung nicht bemerkte, zu dünne Papier. Die eigentlich kleine Anzeige die nun riesengroß in der Tageszeitung erscheint. Ein Fehler auf der Website, wegen dem der Shop nicht richtig funktioniert. Die unwissentliche Verletzung von Urheberrechten. Das alles sind kleine Fehler mit großen Folgen – Fehler aber, für die ein Auftraggeber durchaus Schadensersatz verlangen könnte. Erfreulicherweise gibt es Versicherungen, die die Folgen zumindest abfedern können.
Der Zweck
Der Zweck einer Versicherung gegen die Folgen von Fehlern ist, die berufliche Existenz der Designer zu sichern: Die meisten sind als Einzelkämpfer tätig und können daher bei sehr hohen Forderungen auch mit ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden. Arbeiten sie zusammen mit Kollegen in einer Personengesellschaft, haftet zudem jeder Inhaber auch für seine Mitgesellschafter – zur Not ebenfalls mit seinem Privatvermögen. Ein entsprechender Versicherungsschutz ist also für jeden Selbstständigen wichtig, der mit größeren Summen arbeitet.
Der beste Schutz
Den besten Schutz bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt. Sie hilft, wenn ein Kunde einen Schadensersatz (z.B. die Kosten für einen Neudruck) für einen Fehler fordert, der einem fachlichen Versehen, einer falschen Beratung oder dem Unwissen des Designers geschuldet ist. Diese Versicherungsart darf nicht mit der Betriebshaftpflichtversicherung verwechselt werden, die für die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden aufkommt.
Wie ein Schaden reguliert wird
Fordert eine Auftraggeberin Schadensersatz, prüft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zunächst, ob der Versicherte überhaupt haftbar und ob die Höhe der Forderungen angemessen ist. Bei berechtigten Ansprüchen trägt die Versicherung den Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme und übernimmt unter Umständen die Kosten eines Rechtsstreits. Da viele Schäden erst spät bemerkt werden (z.B. die unerlaubte Verwendung von Markenzeichen oder falsche Verlinkungen auf einer Website), treten die Versicherungen auch später noch ein: Wichtig ist der Vermögensschaden an sich und nicht der Zeitpunkt.
Die notwendige Deckungssumme hängt von den Tätigkeiten des jeweiligen Designbüros ab: Jemand, der Anzeigen und aufwändige Drucksachen gestaltet, dürfte ein höheres Risiko eingehen, als eine auf Belletristik spezialisierte Illustratorin. Am besten ermitteln Designer bereits vor dem Gespräch mit ihren Versicherungsmaklern die Höhe möglicher Schäden, die durch Auftragsbearbeitungen verursacht werden können. Zudem sollten sie vorab prüfen, welche Arten von spezifischen Schäden eintreten können, denn die Leistungskataloge der Versicherungen lesen sich so umfangreich, dass das Fehlen eines für das Designbüro relevanten Schadens u. U. gar nicht bemerkt wird.
Der jährlich zu zahlende Versicherungsbeitrag richtet sich zum einen nach der vereinbarten Deckungssumme, zum anderen nach der Branche und Tätigkeit. Da Designer aus Sicht einer Versicherung keine extrem hohen Schäden verursachen, bewegen sich die Jahresbeiträge meistens im niedrigen dreistelligen Bereich. Sie halten sich besonders dann in Grenzen, wenn mit der Versicherung ein Selbstbehalt vereinbart wird, bei dem das Designbüro geringe Schadenssummen (z.B. zwischen 500 und 1.000 Euro) selbst übernimmt.
Eigentlich spielt es in Bezug auf den Leistungsumfang keine so große Rolle, ob man zu einem allgemeinen Anbieter oder zu einer speziellen Versicherung Kontakt aufnimmt. Wer einen Versicherungsschutz wünscht, dessen Leistungsumfang speziell auf Designer zugeschnitten ist, wird bei einer Internetrecherche rasch fündig. Sinnvoll ist die Beratung durch einen neutralen Versicherungsmakler, der stärker auf die individuellen Bedürfnisse eingehen kann.
Eigentlich sollten selbstständige Designer ohnehin keine durch Aufträge verursachten Rechnungen durch ihre eigenen Bücher laufen lassen, bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt das besonders: Etliche Versicherungen übernehmen keine Schadensregulierung, weil der finanzielle Schaden dann keinem dritten, sondern dem Designer selbst entstanden ist.
Autor Andreas Maxbauer, 16.04.2017