Nutzungsrechte: Der Nutzen für den Kunden und der passende Preis

WIE WOLLT IHR LEBEN?

Zum Thema Vergütung gibt es inzwischen eine Reihe von Artikeln im Designerwissen. Aus ihnen erfahrt ihr, wie ihr Stundensatz und Aufwand ermittelt [Hier die Tools KAJI und VTV Design https://www.calculate.design/] und mit Forderungen nach Rabatten umgeht. Wie ihr mit Hilfe einer Nutzen-Argumentation die Akzeptanz für euer Angebot erhöht, Einwände gegen Preise behandelt und euren Kundenmix analysiert und steuert. Heute geht es um Nutzungsrechte – ein Thema, das besonders viele Fragen aufwirft.

Ein schlechter Anfang: Zum Schluss über die Nutzung reden

Alles zur Vorbereitung eines Auftrags ist besprochen. Fast alles. Denn abschließend wollt ihr noch die Nutzungsrechte klären – und wisst im Grunde schon, welche Fragen zu befürchten sind:

  • Wieso soll ich Nutzungsrechte zahlen?
  • Und warum sind die Nutzungsrechte auch noch teurer als die Vergütung des Entwurfs selbst?

Und ihr selbst fragt euch wahrscheinlich:

  • Wie kann ich bloß meinem Auftraggeber vermitteln, dass es richtig ist, Nutzungsrechten einzuräumen?
  • Und wie finde ich heraus, welche Nutzungsrechte mein Auftraggeber braucht?

Später fragt ihr euch vielleicht noch:

  • Was ist, wenn der Kunde offene Dateien will?
    Soll ich auf jeden Fall versuchen, das zu verhindern?
  • Was tue ich, wenn mein Kunde über die vereinbarte Nutzung hinausgeht? Wann entsteht ein Nachvergütungsanspruch?

Ein guter Anfang: erst einmal über die Nutzung reden

So etwas passiert: Ein Logo, für die Nutzung auf Drucksachen entworfen, wird kopiert und für die Website und Social Media verwendet. Vielleicht sogar aus Unwissenheit und ohne Betrugsabsicht.

So etwas passiert auch: Ein potenzieller Auftraggeber hat von seinem Anwalt den Rat bekommen, ja sämtliche Rechte am Werk zu kaufen, damit keine teuren Nachzahlungen entstehen können. Die Nutzung wird so für ihn unbezahlbar.

Redet also gleich zu Anfang mit euren Auftraggebern, um den Umfang der Nutzung zu klären. Und redet dabei von Nutzung, gern auch von Nutzen. Denn wenn ihr mit NutzungsRECHTEN kommt, fühlt der Auftraggeber sich in seinen Befürchtungen vermutlich bestätigt.

Zahlen und Nutzungsarten

Informationen zur Ermittlung des Nutzungsvergütung findet ihr im VTV Design.

Und auch Hinweise darauf, wie sich die Zahlen in die digitale Welt übertragen lassen. Zu diesem Thema wird es außerdem im Designerwissen einen eigenen Artikel geben.

Ein Intermezzo: der kleine Test

Die letzte Version des Audi-Logos, vier schwarze, eindimensionale Ringe, entstand 2016. Frage: Für wie lange kaufte Audi damals die Rechte an diesem Logo? Antwort: Für lediglich zwei Jahre!

Warum?

  • Das Marktumfeld ist heute sehr dynamisch.
  • Geschäftsfelder verändern und entwickeln sich schnell.
  • Die Medien verändern sich noch schneller.
  • Die Gestaltungsspielräume für Designer vergrößern sich, wenn sie nicht so lange festgelegt sind.

Macht diesen kleinen Test gerne mit euren Kunden. Mit Audi also Vorbild können sie vielleicht eher glauben, dass »Ich will alles für immer und überall« unnötig ist.

Eine Erkenntnis: die Nutzung ist die Hauptsache

Rein technisch funktioniert es so, dass ihr erst einmal den Preis für den Entwurf kalkulieren und kennen müsst, bevor ihr die Kosten für die Nutzungsrechte errechnen könnt. Das legt den Eindruck nahe, dass zu Entwurf und anderen Leistungen wie Reinzeichnungen die Nutzungsrechte als Sahnehäubchen obendrauf kommen.

Rein logisch jedoch ist es umgekehrt: Die Tatsache, dass der Auftraggeber den Entwurf nutzen will, ist der Grund, aus dem euer Entwurf überhaupt entsteht. Die Nutzung ist also Hauptsache und Ursache für alles.

Das kostet, Teil 1: der Ausverkauf

Ein Klassiker unter den Streitfällen: Der Auftraggeber will offene Dateien. Damit einher geht ein »buy out«, die Überlassung sämtlicher Nutzungsrechte. Soll man sich darauf einlassen?

Viele von euch lehnen das grundsätzlich ab, allein schon, damit niemand in ihre Gestaltung eingreift. Andere sind pragmatischer und gehen darauf ein, wenn es sich lohnt.

Aber wann lohnt es sich?

Der VTV Design sieht für das uneingeschränkte Überlassen von Nutzungsrechten eine Vergütung vom sechsfachen der Entwurfsvergütung vor. Das lohnt sich, ist aber wahrscheinlich für die meisten von euch nicht durchzusetzen.

Aber möglicherweise seid ihr dennoch bereit, euch auf einen Deal einzulassen, zum Beispiel, weil ihr sowieso mit keinen größeren Folgeaufträgen mehr rechnet. Dann sollte in eure Kalkulation folgendes einfließen:

  • die Preisbereitschaft des Auftraggebers
  • eure Umsatzeinbußen
  • der Aufwand für die Akquisition neuer Aufträge
  • der Aufwand für die Bereitstellung der Daten

Nicht zuletzt kann ein Ausverkauf fallweise der eigenen Liquidität auf die Sprünge helfen.

Das kostet, Teil 2: mehr genutzt als gedacht

Die Auflage der Broschüre verdreifacht sich? Die Website ist schon viel länger online, als vereinbart war? Dann dürft ihr nachfordern, so steht es im Urheberrecht:

Nachvergütung nach dem Urhebergesetz – § 32a

(1) 1 Hat der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt, die dazu führen, dass die vereinbarte Gegenleistung unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen des Urhebers zu dem anderen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes steht, so ist der andere auf Verlangen des Urhebers verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, durch die dem Urheber eine den Umständen nach weitere angemessene Beteiligung gewährt wird. 2 Ob die Vertragspartner die Höhe der erzielten Erträge oder Vorteile vorhergesehen haben oder hätten vorhersehen können, ist unerheblich.

Dieser Paragraph beschreibt den einzigen Fall im deutschen Vertragsrecht, in dem ein Vertrag einseitig von einer Seite aufgekündigt werden darf. Euer Gegenüber muss dem folgen, es muss neu verhandelt werden.

Das gilt allerdings nur, wenn ihr euren Anspruch belegen könnt. Dazu müssen die Nutzungsrechte in einem Vertrag festgeschrieben sein. Auch hier bestätigt sich: Es ist gut, zuerst über die Nutzung zu reden.

Mehr zum Thema

Wenn ihr euer Wissen zum Thema Nutzungsrechte vertiefen wollt, könnt ihr hier Aufzeichnung und Unterlagen zum Webinar mit der AGD-Geschäftsführerin Victoria Ringleb herunterladen. Für Mitglieder der AGD ist das kostenfrei, alle anderen investieren 9,- Euro.

Das Webinar zum Thema Nutzungsrechte

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Christina Sahr, 22.11.2021