Ausgehend von Ihrem Stundensatz kalkulieren Sie den voraussichtlichen Zeitaufwand. Diese Summe ergibt die Vergütung für die Entwurfsarbeiten.
Wird der Entwurf genutzt, kommt ein weiteres Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte (einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht nach § 31 Urheberrechtsgesetz) hinzu.
Den durchschnittlichen Zeitaufwand in Stunden für alle Designleistungen (Werkvertrag) sowie das Entgelt für die erforderliche Nutzungsrechtseinräumung (Lizenzvertrag) finden Sie im AGD-Tarifvertrag für Designleistungen.
Designkalkulator
Die AGD bietet mit VTV Design einen Online-Designkalkulator an.
Zügig kalkulieren heißt mehr Zeit zu haben für das Wesentliche: Kreativität
Der AGD Vergütungstarifvertrag Design (VTV) wird seit über 35 Jahren zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und dem Selbständige Design-Studios (SDSt) e.V. ausgehandelt und vereinbart.