Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Auftraggeber einen Auftrag erteilt und diesen Vorgang auch so nennt! »Sich nur mal ein paar Gedanken machen« ist noch kein Auftrag. Sie brauchen also die mündliche oder schriftliche Zusage (das ist ein Angebot Ihres Auftraggebers), eine ganz bestimmte Leistung für eine ganz bestimmte Summe auszuführen. Haben Sie das Angebot Ihres Auftraggebers angenommen, dann ist zweifelsfrei ein Auftrag zustande gekommen. Gut ist es, wenn Sie den Auftrag schriftlich bestätigen und in diesem »Miniprotokoll« noch einmal die besprochene Leistung, die vereinbarte Vergütung (Entwurf und Nutzung) sowie den Präsentationstermin festhalten. Das Bestätigungsschreiben kann per Fax und parallel als Brief zugestellt werden und genügt als Beweis für die Erteilung und Annahme eines Auftrages. Näheres zur Auftragsvergabe finden Sie hier.
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