Alle selbstständigen Designer, Künstler und Publizisten sind seit 1982 nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Das bedeutet, dass alle freiberuflichen Designer wie Arbeitnehmer behandelt werden und nur die Hälfte der Beiträge aufzubringen haben. Informationen bekommen Sie von der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven, Telefon: +49. 4421. 754 39 – oder in der aktuellen KSK-Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Weiteres zur Künstlersozialkasse finden Sie auch hier auf unserer Website.
Vor Kosten, die sich durch Unfall am Arbeitsplatz und bei Wegeunfällen, solange diese im direkten Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit stehen (z.B. auf dem Weg zum Kunden, einer Präsentation, zur Post usw.) ergeben, schützt die Berufsgenossenschaft (BG) als gesetzliche Unfallversicherung. Designer aus den Fachbereichen Grafik und Foto sind versicherungspflichtig bei der BG ETEM, Telefon: +49. 611. 131 18 02. Alle anderen Designerinnen und Designer können und sollten sich freiwillig bei der VBG versichern. Näheres zur Berufsgenossenschaft finden Sie auch hier.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie nicht als „Scheinselbstständiger“ zwischen allen Stühlen sitzen!