Informiere ich meine Kunden über die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialabgabe betrifft einen Großteil der Auftraggeber von Designleistungen bei Selbstständigen. Sie ist zwar seit 1983 Gesetz, aber immer noch nicht flächendeckend bekannt. Schützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden vor unliebsamen Überraschungen – wenn ja, wie?

Als im Sommer 2013 wieder einmal eine Grundsatzdiskussion zur Künstlersozialkasse durch’s Web schwappte – Anlass war die Petition zur bundesweiten und regelmäßigen Prüfung, ob Unternehmen ihren Abgabepflichten nachkommen – zeigte sich, dass weiterhin und gerade bei Auftraggebern der Designbranche Informationsdefizite bestehen.

Rückblick: Worum geht es eigentlich, Künstlersozialkasse (KSK)? Nie gehört…

Die KSK ist eine Pflichtversicherung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, worunter auch Kreative mit Schwerpunkt Design oder Text fallen können. Sie umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung und teilt die Beiträge ähnlich wie bei Angestellten solidarisch auf. Unterschied: Bei der KSK übernehmen die Auftraggeber 30% des Beitrags – bei Arbeitnehmern sind es sogar 50% – und der Staat gibt bei der KSK die »fehlenden« 20% dazu. Auftraggeber von Designern heißen im KSK-Jargon »Verwerter« oder »Eigenwerber«, und sie werden abgabepflichtig, wenn sie »nicht nur gelegentlich« Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen – 2014 wurde das mit 400,– Euro Auftragsvolumen im laufenden Kalenderjahr präzisiert. Der Verwerteranteil heißt Künstlersozialabgabe (KSA) und wird in jedem Jahr neu und gemessen am tatsächlichen Finanzbedarf festgelegt, in den Jahren zwischen 2008 und 2013 lag er zwischen 3,8% und 5,5% des Netto-Rechnungsbetrags (ohne Auslagen, wie Reise- oder Materialkosten). Die KSA-Pflicht wird erfüllt, indem am Jahresanfang eine Sammelmeldung über alle im vergangenen Jahr bezahlten Rechnungen an kreative Selbstständige zusammen mit Rechnungskopien abgegeben wird.

Und wo liegt nun das Problem?

Obwohl das Künstlersozialversicherungsgesetz seit 1983 in Kraft ist, wird es bei Buchhaltung und Steuerberatung, in Existenzgründerseminaren oder Business-Ratgebern (immer noch) vergessen oder übersehen. Und weil es drei Jahrzehnte lang nur stichprobenartige Prüfungen bei Unternehmen und Vereinen gab, passiert es immer noch, dass nach solch einem ersten Kontakt mit der KSK Auftraggebern eine Nachforderung rückwirkend für bis zu fünf Jahre ins Haus flattert.

Das ist ärgerlich für die Auftraggeber, denn die Ausgabe war nicht eingeplant. Es passiert, dass dieser Ärger das gute Verhältnis zwischen Designerinnen oder Designern und ihren Kunden stört. »Warum haben Sie mich nicht informiert? Wieso zahle ich für Ihre Leistungen, aber nicht für die Rechnung der Werbeagentur Müller GmbH? Warum zahle ich, obwohl Sie gar nicht dort versichert sind?«

Müssen Sie Ihre Kunden informieren und beraten?

Rechtlich betrachtet, müssen Sie beides nicht. Sie erklären einer Wirtin ja auch nicht, welche Hygienevorschriften gelten, und als Webdesigner formulieren Sie keine AGBs für den Online-Shop eines Kunden. Das liegt alles außerhalb Ihres Arbeits- und Verantwortungsbereichs. Aber es birgt auch kein Konfliktpotential für Ihre gemeinsame Geschäftsbeziehung, wenn die Kontrolleure vom Gesundheitsamt in der Restaurantküche stehen oder eine Käuferin von ihrem Widerrufsrecht für den Online-Kauf Gebrauch macht. Die Künstlersozialabgabe ist auch kein Konfliktpotential bei der Arbeit für Agenturen, Verlage, Theater, Museen, Galerien oder Kulturvereine, denn wo auch Verträge mit Schauspielern, Autorinnen, Musikern oder Comedians gemacht werden, ist die KSA Geschäftsalltag.

Wenn Ihre Auftraggeber aus anderen Branchen kommen oder insbesondere, wenn Sie schon die eine oder andere Rückfrage oder Diskussion mit Ihren Kunden dazu hatten, dann könnte ein proaktiver Informationsservice für Sie eine Überlegung wert sein. Am Ende Ihrer Angebote stehen doch ohnehin ein paar Hinweise: »Dieses Angebot ist freibleibend und gültig bis …, es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen vom…, die beigefügt sind.« Zahlungsziele und die Freude auf eine baldige Zusammenarbeit inklusive.

Probieren Sie es einmal kurz und schmerzlos: »Bitte denken Sie daran, die Rechnung Ihrer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse beizufügen. Mehr Infos auf www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrer Steuerberatungskanzlei.« (Bei Angeboten an Privatpersonen können Sie sich das sparen, zum Beispiel bei Entwürfen für ihre Hochzeitseinladungen.) Sie können Ihrem Kunden auch den Link zu unserem, speziell für ihn geschriebenen Artikel weitergeben, der ihm erklärt, was es mit der Künstlersozialabgabe auf sich hat.

Ende der Fahnenstange: Sie sind Designer/in und nicht KSK-Beauftragte/r

Nach der Information ist dann meist vor der Beratung – und hier dürfen Sie aussteigen. Insbesondere, wenn Sie selbst vielleicht Solidarprinzip, gesetzliche Sozialversicherungen oder die KSK im Speziellen kritisch sehen. Sollen das doch die Kolleginnen und Kollegen machen, die dafür bezahlt werden: Die KSK hat eine eigene Verwerter-Hotline, der Steuerberater oder die Steuerberaterin kümmert sich ohnehin um Knappschaftsbeiträge, Lohnabrechnung und Umsatzsteuervoranmeldung.

Wenn Sie Ihren (potentiellen) Kunden durch den KSK-Hinweis zeigen, dass sie bei Ihnen in kompetenten Händen sind und Sie am Wohl Ihrer Kunden und nicht nur Ihrem eigenen interessiert sind, dann ist er – zeigt die Erfahrung – zufrieden. Sie haben dann etwas gut bei ihm. Wenn er aber wütend über die Existenz dieser Abgabepflicht lieber die Werbeagentur Müller GmbH beauftragt, dann haben Sie sich die unerfreuliche Geschäftspartnerschaft mit einem Sturkopf erspart, der »aus Prinzip« Sozialabgaben außer Acht lässt. Denn auch bei den Müllers bezahlt er für die Sozialversicherungsbeiträge der Angestellten und der Chefs – nur eben schon im Preis inbegriffen, in dem auch die Aufwendungen für Bilanzierung, Gewerbesteuer und andere Kosten einer GmbH stecken, die bei freiberuflichen Kreativen gar nicht erst anfallen.

Sahnehäubchen: die KSK-Broschüre frei Haus

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt eine Broschüre zur Künstlersozialversicherung heraus, die kostenfrei verschickt wird. Falls Sie noch eine kleine Schublade im Büro frei haben, lagern Sie vielleicht einfach ein paar davon ein und geben Sie sie mit Empfehlung (für den Inhalt, nicht so sehr die Gestaltung) an nachfragende Kunden weiter. Ein Drittel des Hefts fasst in verständlicher Form alles Wissenswerte und Notwendige für Verwerter zusammen. »Das ist nicht mein Fachgebiet, aber ich kann Sie und Ihre Steuerberater mit allen notwendigen Informationen versorgen. Geht sofort in die Post.« Für rund 2 Euro Porto und Umschlag haben Sie im Handumdrehen ein zweites Mal etwas gut. Überlegen Sie es sich.

All you can Tweet:

»Das Angebot ist freibleibend, bitte denken Sie auch an die KSK-Meldung« – mit einem kurzen Satz bewahren Sie Kunden und sich vor Ungemach.

Weitere Informationen zur Kundenkommunikation über die KSK finden Sie HIER.