Messeförderung in Deutschland

Gastbeitrag von Kerstin Scheffler, Referentin Messen Deutschland beim AUMA, Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Messeförderung: zum einen über den Bund mit dem Förderprogramm „Junge innovative Unternehmen“ und zum anderen über die Bundesländer.

Förderung über den Bund

Unternehmer brauchen neben ihrem Produkt, ihrer Dienstleistung den Kontakt zum Markt. Erst im Kundenkontakt zeigt sich, ob ihre Angebote auch am Markt nachgefragt werden. Messebeteiligungen bieten eine gute Gelegenheit, neue Produkte potentiellen Kunden anzubieten. Die Startups können hier direktes Feedback bekommen und Hinweise sammeln, was sie anders oder besser machen können. Bei positiver Resonanz können aus solchen Messegesprächen ernsthafte Geschäftsbeziehungen entstehen.

Da Gründer meist über ein recht knappes Budget verfügen, um die Messebeteiligungen zu finanzieren, bietet der Bund das Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen deutschen Messen an. Die Förderung umfasst für die ersten beiden Messebeteiligungen unter anderem eine 60-prozentige Erstattung von Standmiete und Standbaukosten bei der Beteiligung als Aussteller an einem Gemeinschaftsstand.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Messeförderprogramm „Junge innovative Unternehmen“ sind folgende:

Förderfähig sind rechtlich selbstständige, junge, innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen
  • und jünger als 10 Jahre sind.

Das Messeförderprogramm findet auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland statt, die derzeitigen geplanten Beteiligungen in 2018 und 2019 finden Sie in tagesaktuellen Listen auf unserer Website.

Erfüllt ein Unternehmen die obigen Teilnahmebedingungen, ist der nächste Schritt die Anmeldung für den BMWi-Gemeinschaftsstand beim Messeveranstalter. Im Anschluss muss der sogenannte Bewilligungsantrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgefüllt und an das BAFA zur Prüfung geschickt werden. Der Bewilligungsantrag steht zum Download auf der Website vom BAFA (www.bafa.de) im Bereich Wirtschafts- und Mittelstandsförderung/ Auslandsmarkterschließung/Messeprogramm junge innovative Unternehmen bereit.

Das BAFA prüft den Antrag auf Förderung und sendet dann die Zu- oder ggf. Absage. Bei einer Zusage ist man verbindlich für den BMWi-Gemeinschaftsstand angemeldet; erhält man eine Absage, so ist man automatisch abgemeldet, es entstehen keine Kosten.

Alle weiteren organisatorischen Absprachen erfolgen über den jeweiligen Messeveranstalter, der für die operative Umsetzung und die Organisation des Förderstands zuständig ist.

Neben der Bundesförderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt es eine weitere Möglichkeit der Messeförderung:

Förderung über die Bundesländer

Neben dem Bund unterhalten alle Bundesländer eigene Programme, mit denen sie Aussteller auf ausgewählten Messen im In- und Ausland fördern. Dabei ist immer entscheidend, wo sich der Unternehmenssitz befindet, nicht wo die Messe stattfindet. Der Unternehmenssitz definiert somit, in welchem Bundesland eine Förderung beantragt werden kann. Allerdings gibt es einige Bundesländer, die derzeit keine Förderung für Inlandsmessebeteiligungen anbieten.

Diese Förderung ist in der Regel auf Fachmessen und auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt. In der Regel werden mittelständische Firmen unterstützt. Die Auskunft, ob eine Förderung gewährt wird, erteilen die jeweiligen Landesministerien.

Eine Übersicht aller Länderprogramme finden Sie hier: http://www.auma.de/de/TippsFuerAussteller/FoerderprogrammeDeutschland/FoerderungDurchLaender/Seiten/Default.aspx

Unterstützung bei der Planung des Messeauftritts:
Die AUMA Toolbox

AUMA ToolboxHat sich ein Unternehmen für einen Messeauftritt entschieden, sollte die Messebeteiligung im Voraus gut geplant werden. Hilfreich bei der Vor- und Nachbereitung ist die AUMA Toolbox mit vielen Tipps, Checklisten, Messedaten und Software für eine erfolgreiche Messebeteiligung. Unter der Internetadresse toolbox.auma.de stellt die AUMA Toolbox in vier Kapiteln alles Wesentliche für die Teilnahme von Unternehmen an Messen zusammen.

  1. Der Bereich „Messe fit“ zeigt den Weg durch alle Phasen der Messevor- und -nachbereitung in zehn Schritten. Hier finden sich u. a. auch hilfreiche Checklisten zur Planung der Messebeteiligung.
  2. Im Bereich „MessePlan“ kann der Nutzer seine Auswahl an Messen zusammenstellen und mit Statistiken seinen persönlichen Messeplan anlegen.
  3. Der „MesseNutzenCheck“ als dritter Bereich greift die finanziellen Aspekte der Messebeteiligung auf. Mit dieser Software können Aussteller Kosten und Nutzen der Messeteilnahme gegenüberstellen und ermitteln, ob sich die Teilnahme an der Messe lohnen wird bzw. sich gerechnet hat.
  4. Zur Einführung in den MesseNutzenCheck stehen beim „MesseNutzenCheck-Trainer“ Lernvideos zur Verfügung, die in vier Lektionen zeigen, wie man diese Anwendung für Planung und Controlling nutzt.

Kerstin Scheffler
Referentin Messen Deutschland

AUMA
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss
der Deutschen Wirtschaft e.V.

Littenstr. 9, 10179 Berlin
Telefon 030 24000-130
Telefax 030 24000-340
www.auma.de

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