Kein Abfragetext!
Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Auftraggeber einen Auftrag erteilt und diesen Vorgang auch so nennt! »Sich nur mal ein paar Gedanken machen« ist noch kein Auftrag. Sie brauchen also die mündliche oder schriftliche Zusage (das ist ein Angebot Ihres Auftraggebers), eine ganz bestimmte Leistung für eine ganz bestimmte Summe auszuführen. Haben Sie das Angebot Ihres Auftraggebers angenommen, dann ist zwei ...
Ausgehend von Ihrem Stundensatz kalkulieren Sie den voraussichtlichen Zeitaufwand. Diese Summe ergibt die Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Wird der Entwurf genutzt, kommt ein weiteres Entgelt für die Einräumung der Nutzungsrechte (einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht nach § 31 Urheberrechtsgesetz) hinzu. Den durchschnittlichen Zeitaufwand in Stunden für alle Designleistungen (Werkv ...
Sie können alles verdienen. Nach oben gibt es keine Grenzen. Ihre Einkünfte sollten allerdings nicht schlechter sein als die eines angestellten Designers, dessen Verdienst zwischen 2.500,– und 4.000,– Euro monatlich liegt. Bei einem Mittelwert von 3.250,– Euro und 13,5 Gehältern sind das 43.875,– Euro im Jahr. Um auf das gleiche Jahresgehalt eines Angestellten zu kommen, müssen Sie Ihre Be ...
Alle selbstständigen Designer, Künstler und Publizisten sind seit 1982 nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Das bedeutet, dass alle freiberuflichen Designer wie Arbeitnehmer behandelt werden und nur die Hälfte der Beiträge aufzubringen haben. Informationen bekommen Sie von der Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhe ...
Kalkulieren Sie fair für beide Seiten, und packen Sie die Kalkulation dann in ein gut verständliches Angebot. Es gibt drei unterschiedliche Kalkulationsmodelle, die häufig genutzt werden: Der dreiteilige Preis nach dem Modell des Vergütungstarifvertrags Design (VTV) – Er besteht aus den Kosten für den Entwurf und die kreative Arbeit, dem Preis für die Nutzungsrechte an dem dabei entstan ...
Die meisten Designertätigkeiten fallen unter die Freiberuflichkeit, das heißt: keine Gewerbeanmeldung, keine IHK-Pflichtmitgliedschaft, keine Gewerbesteuerveranlagung. Manchmal liegt es allerdings nahe, gewerbliche Tätigkeiten zu erbringen. Darunter fallen: Einkauf von Fremdleistungen oder Produkten und Verkauf auf eigene Rechnung (übrigens unabhängig davon, ob und wie viel Gewinn dabei erzi ...
Finanzamt Als Designer sind Sie meist freiberuflich selbstständig. Dann reicht es, dem Finanzamt eine formlose Mitteilung über die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als freiberufliche/r Designer/in zu schicken. Gegebenenfalls beantragen Sie eine Umsatzsteuer-ID. Künstlersozialkasse (KSK) Bei der Künstlersozialkasse (KSK) stellen Sie anschließend den Antrag zur Prüfung Ihrer Versich ...
Einleitung »Design« ist überall und allgegenwärtig. Jeder Mensch versteht darunter etwas anderes. Selbst Designerinnen sind sich nicht einig. Eine Gestalterin von Produkten meint mit Design natürlich Produktdesign oder Industrial Design. Die Kommunikationsdesignerin versteht darunter Corporate Design, Editorial Design, Webdesign … Dann gibt es noch Gamedesignerinnen, Modedesignerinnen, Textil ...
Dozent: Christhard LandgrafCo-Moderation: Victoria Ringleb Die Welt ändert sich. Und die Designerinnen? Die zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklung werden geprägt sein u. a. durch Industrie 4.0, Digitalisierung, technologische Entwicklung, Globalisierung Inhalt In diesem Webinar gehen wir der Frage nach: Welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich dadurch für Designer? Die 5 globalen Fak ...
Neun Antworten auf neun Fragen, die die Referenten des 1. Kongresses für nachhaltige Medienproduktion „Media Mundo“ Anfang Mai 2009 in Berlin beantworteten. Wie kann es sein, dass plötzlich so große Mengen an FSC-Zellstoff vorhanden sind? Dr. Uwe Sayer von FSC Deutschland erklärte, dass dem Zertifizierungsprozess in der Holzwirtschaft eine Zielvereinbarung zugrunde liegen kann. D.h. ein Forstwi ...